Workshop in Coesfeld informierte Unternehmen über Zollanforderungen bei Geschäften mit Drittlandsmärkten
Welche Zollvorschriften gelten beim Export in Drittlandsmärkte? Was ist bei Dual-Use-Gütern zu beachten und welche Anforderungen stellt die Exportkontrolle? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigten sich die Teilnehmenden beim Workshop „Zoll im Dialog – Drittlandsmärkte erfolgreich meistern“ am 25. September 2026 in Coesfeld.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen aktuelle und praxisrelevante Themen rund um den internationalen Warenverkehr. Dazu gehörten unter anderem Dual-Use-Güter, Präferenzverzollung und Exportkontrolle sowie aktuelle Zollanforderungen bei Lieferungen in die USA.
Einen wertvollen fachlichen Input vermittelten Karina Holtkamp von der WFG für den Kreis Borken sowie Gerhard Laudwein und Christian Budde von der IHK Nord Westfalen. Ergänzt wurde das Programm durch praktische Einblicke des Zollamts Coesfeld.
Neben der Vermittlung von aktuellem Fachwissen stand vor allem der direkte Austausch im Mittelpunkt. Konkrete Fragestellungen aus dem Unternehmensalltag konnten gemeinsam diskutiert und mögliche Lösungsansätze direkt vor Ort erörtert werden.
Aktuelles und praxisnahes Zollwissen schafft Sicherheit im internationalen Geschäft. Der direkte Dialog zwischen Unternehmen, IHK und Zoll bietet dabei eine wertvolle Möglichkeit, Fragen aus der Praxis aufzugreifen und Handlungssicherheit für den Export zu gewinnen.
