Mitarbeiterentsendung

Rechtssicher in den Niederlanden starten

Sterk van start

Erfolgreich durchstarten

Der erste Projektabschluss und Auftrag ist unterzeichnet – schon steht die Mitarbeiterentsendung in die Niederlande an. Für einen reibungslosen und gesetzeskonformen Einsatz der Beschäftigten hilft die WFG bei allen Vorbereitungen.
Ob Montage, Bauarbeiten, Service oder Reparaturen – für alle sogenannten „Dienstleistungserbringungen“ müssen in den Niederlanden spezielle gesetzliche Anforderungen wie Melde- bzw. Dokumentationspflichten erfüllt werden.
Auch arbeitsrechtliche Bestimmungen, Sozialversicherungs- und Lohnsteuernachweise sowie berufsspezifische Qualifikationsnachweise gilt es zu berücksichtigen.  

Meldepflicht

Seit März 2020 muss die Entsendung von Arbeitskräften in EU-Staaten bereits vor Ausübung der Dienstleistung elektronisch über die Website Posted Workers (für die Niederlande) erfolgen. Auch Selbstständige sind in bestimmten Fällen zur digitalen Meldung verpflichtet.
Von der Meldepflicht ausgenommen sind der erstmalige Aufbau und die Inbetriebnahme von Maschinen, wenn diese im Vertrag über die Lieferung der Maschinen vereinbart ist und die Entsendung nicht länger als 8 Tage dauert. Ebenso ausgenommen sind unter bestimmten Umständen dringend erforderliche Wartungs- und Reparaturleistungen. Sonderregelungen gelten für Kleinbetriebe (1-9 Mitarbeiter) die weniger als 100 km von der niederländischen Grenze niedergelassen sind und häufiger in den Niederlanden arbeiten. Diese können eine Jahresmeldung abgeben.
Die Ausnahmen gelten allerdings nicht für Bau- und Ausbautätigkeiten und für Mitarbeitende, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Hier muss immer eine Meldung erfolgen.

Um rechtssicher, aber auch schnell mit dem eigenen Team in den Auslandsmarkt einzutreten, können Unternehmen kostenlos die Service- und Beratungsdienstleistungen der WFG nutzen – „Sterk van start!”

Kontakt

Karina Holtkamp

Dipl.-Region-Wiss.