Recht.Einfach - Neue EU-Maschinenverordnung / CRA: Was müssen Unternehmen jetzt wissen?
Ab dem 20. Januar 2027 müssen alle Wirtschaftsakteure die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 allumfänglich erfüllen. Ab dann gilt die bisherige Maschinenrichtlinie nicht mehr, von einem Tag auf den anderen. Dies hat nicht nur formale Folgen, sondern bringt vor allem neue Anforderungen an die Maschinensicherheit, Cybersecurity im Maschinenbau, Produktbeobachtung, Dokumentation und Konformitätsbewertung. In unserem 30-minütigen Online-Impuls gibt Christoph Vrenegor, Sicherheitsexperte und Manager der Lebbing Business Unit Coesfeld, einen kompakten, pragmatischen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und erläutert, welche Unternehmen betroffen sind und welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Ziel der Veranstaltung ist es, Unternehmen eine erste Orientierung zu bieten und aufzuzeigen, wie sie sich rechtzeitig auf die neuen Vorgaben vorbereiten können. ______________ Im Rahmen des Online-Formates „Recht.Einfach“ werden in kompakten 30-minütigen Sitzungen jeden ersten Freitag im Monat niederschwellige und pragmatische Informationen zu wichtigen rechtlichen Themen vermittelt. Das Ziel ist es, Ihnen praktische Lösungen, Tipps und Best Practices zur Verfügung zu stellen, um die rechtlichen Anforderungen besser zu verstehen und erfolgreich umsetzen zu können. Die Teilnahme ist kostenlos. Melden Sie sich einfach hier an. Den Link erhalten Sie einen Tag vor dem Termin.
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Informationen:
Art: Online
Termin: 04.12.2026
Uhrzeit: 12:30 Uhr - 13:00 Uhr
Preis: Kostenlos
Referent:
Christoph Vrenegor, Sicherheitsexperte und Manager der Lebbing Business Unit Coesfeld